Es winken bis zu 7.000 Euro für lokale und bis zu 40.000 Euro für überregionale Vorhaben. Gesucht werden innovative Chorprojekte, die aus dem Amateurmusikfonds gefördert werden sollen. An 30. September 2026 ist Antragsschluss.
Bereits zum vierten Mal fördert die Bundesregierung mit dem Amateurmusikfonds die musikalische Breitenarbeit in Deutschland – ausdrücklich auch im kirchlichen Bereich. Soeben ist die Ausschreibungsphase fürs nächste Jahr gestartet: Wer zwischen 1. Januar und 31. Dezember besondere Vorhaben plant, die über den üblichen Proben-und-Konzert-Modus hinausreichen, kann dafür bis zum 30. September 2026 Fördermittel beantragen.
Der Amateurmusikfonds unterstützt solche Projekte, die neue Impulse setzen, Strukturen stärken und die Zukunftsfähigkeit sichern. Gefördert werden deshalb insbesondere innovative künstlerische Vorhaben, neue Ideen zur Nachwuchsgewinnung sowie zu Kooperationen über Genre-Grenzen hinweg.




