Projektförderung für 2027 neu aufgelegt

Am 30.9. ist Antragsschluss beim Amateurmusikfonds für innovative Chorprojekte im nächsten Jahr.

Projektförderung für 2027 neu aufgelegt

Am 30.9. ist Antragsschluss beim Amateurmusikfonds für innovative Chorprojekte im nächsten Jahr.

Es winken bis zu 7.000 Euro für lokale und bis zu 40.000 Euro für überregionale Vorhaben. Gesucht werden innovative Chorprojekte, die aus dem Amateurmusikfonds gefördert werden sollen. An 30. September 2026 ist Antragsschluss.

Bereits zum vierten Mal fördert die Bundesregierung mit dem Amateurmusikfonds die musikalische Breitenarbeit in Deutschland – ausdrücklich auch im kirchlichen Bereich. Soeben ist die Ausschreibungsphase fürs nächste Jahr gestartet: Wer zwischen 1. Januar und 31. Dezember besondere Vorhaben plant, die über den üblichen Proben-und-Konzert-Modus hinausreichen, kann dafür bis zum 30. September 2026 Fördermittel beantragen.

Der Amateurmusikfonds unterstützt solche Projekte, die neue Impulse setzen, Strukturen stärken und die Zukunftsfähigkeit sichern. Gefördert werden deshalb insbesondere innovative künstlerische Vorhaben, neue Ideen zur Nachwuchsgewinnung sowie zu Kooperationen über Genre-Grenzen hinweg.

Das Wichtigste im Überblick

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands.
  • Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können 2.500 bis 7.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000 bis 40.000 Euro erhalten, und für sogenannte Zukunftswerkstätten stehen bis zu 3.000 Euro bereit.
  • Antragsschluss ist am 30. September 2026.
  • Die Projektlaufzeit liegt zwischen 1. Januar 2027 und 31. Dezember 2027 – die Vorhaben müssen also innerhalb des nächsten Kalenderjahres durchgeführt werden.
  • Thematische Schwerpunkte sind Nachwuchsgewinnung und Neugründung von Ensembles, gezielte Weiterentwicklung von Ensemble oder Verband, Genre-übergreifende Kooperationen und kreative Projekte, Coachings und Zukunftswerkstätten

Im Vorfeld Beratung in Anspruch nehmen

Die Abwicklung übernimmt wieder der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO). Dieser ermutigt Interessierte ausdrücklich, seine Beratungsangebote zum Amateurmusikfonds zu nutzen.

  • Auf der Webseite www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds-4 sind alle Informationen zur Ausschreibung zu finden, darunter auch „Fragen und Antworten“ und der Link zum Online-Antragsformular
  • Bei YouTube gibt es ein Erklärvideo.
  • Werktags ist von 9:00 bis 14:30 die Hotline zu erreichen: +49 30 60980781-35. Ab September gibt’s noch zusätzlich Sprechzeiten am Montag und Mittwoch bis 18:00 Uhr.
  • Per E-Mail beantwortet der BMCO ebenfalls Fragen: amf@bundesmusikverband.de
  • Inspiration für eigene Ideen bietet ein Blick auf zurückliegende Projekte, die von der Förderung profitiert haben.
Erklärfilm: BMCO
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