Über gottesdienstliches Handeln hinaus ist das Singen im Chor als kulturelle Ausdrucksform ein wichtiger Teil der Identität unserer Gesellschaft. Es prägt sie. Und während die Politik darüber diskutiert, ob Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden soll oder nicht, ist der Staat – nicht zuletzt durch UNESCO-Übereinkommen – längst verpflichtet, sein lebendiges Kulturerbe zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. In Deutschland ist das zuallererst eine Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Doch auch die Bundesregierung unterstützt die Kultur an zahlreichen Stellen mit enormen Beträgen.
Nachfolgend stellen wir die aktuell wichtigsten Förderprogramme des Bundes für Chöre in einem Überblick vor. Darüber hinaus kann aber immer auch ein Blick auf die Förderlandschaft im jeweiligen Bundesland vielversprechend sein.
Staatliche Fördergelder sind ausdrücklich auch für kirchliche Chöre zugänglich. Der CEK möchte hier ermutigen: Erkunden Sie die Möglichkeiten, Fördermittel für ihre musikalische Arbeit zu erhalten, lassen Sie sich qualifiziert beraten und stellen Sie schließlich Anträge auf Fördergelder! Ja, das erfordert insbesondere für Ungeübte einige Anstrengungen. Doch gute Beispiele erfolgreich geförderter Singprojekte in evangelischen Gemeinden zeigen, dass es sich lohnen kann.
Neustart Amateurmusik
Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds hat der Deutsche Bundestag Ende 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und weitere Aktive geschaffen – ein neuer Bundesfonds für die musikalische Breitenkultur. Auf eine erste Förderrunde 2023/24 folgt nun eine zweite bis zum Herbst 2025. Der Amateurmusikfonds fördert Projekte, die sich neuen künstlerischen Ausdrucksformen widmen und/oder auf die aktuellen Herausforderungen reagieren. Ziel ist es, außergewöhnliche und neue Projekte zu unterstützen, mit denen ein Chor oder Verband neue Wege geht und sich zukunftssicher aufstellt. Es geht insbesondere darum, nachhaltig zu agieren und somit Strukturen zu stärken, langfristige Kooperationen einzugehen und die Amateurmusik sichtbarer zu machen. Themen könnten beispielsweise sein: Nachwuchsgewinnung, Publikumsbindung, neue Proben- und Auftrittsformate, Zukunftswerkstatt, Digitalisierung zur Verbesserung der Probenarbeit o.ä.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive gemeinnützige Amateurmusikensembles, deren Träger, Kirchengemeinden, Landeskirchen oder andere Organisationen der Amateurmusik mit Sitz und zentraler Tätigkeit in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind nicht eingetragene Vereine, GbRs oder Musikgruppen ohne Rechtsform. Die Projekte müssen im Zeitraum zwischen 15. September 2024 und 30. September 2025 realisiert werden (und schließt damit die Advents- und Weihnachtszeit ein). Antragsschluss war der 15. Juni 2024, derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Auf lokaler Ebene
Für Projekt vor Ort können Ensembles oder deren Träger eine Förderung von mindestens 2.500 Euro bis maximal 10.000 Euro erhalten.
Auf überregionaler Ebene
Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis- Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 Euro bis 75.000 Euro erhalten. Dabei geht es Aktivitäten, die für eine größere Region, ein Bundesland oder sogar bundesweit bedeutsam sind und mehrere Akteure mit einbeziehen, z.B. ein landes- oder deutschlandweites Festival, ein Bundeskongress o.ä.
Mehr Infos:
bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds
Beratungshotline: +49 30 60980781-35
(Mo/Mi 9–18:30 und Di/Do/Fr 9–15:30 Uhr)
amf@bundesmusikverband.de
Impuls
„Länger fit durch Musik!“ fördert das demenzsensible Musizieren in Chören und Orchestern. Gefördert werden musikalische Projekte, die Menschen mit Demenz und/oder pflegende Angehörige aktiv einbinden, zum Beispiel bei regelmäßigen gemeinsamen Proben, Workshop- oder Konzertreihen. Außerdem erhalten die Akteure fachliche Weiterbildungsangebote.
In der ersten Förderrunde wurden 21 Modellprojekte für das Jahr 2024 ausgewählt.
Aktuell läuft die Ausschreibung für eine neue, zweite Förderrunde 2025. Interessierte Ensembles konnten sich bis zum 30. September 2024 auf eine Förderung von bis zu 9.500 EUR bewerben.
Mehr Infos:
bundesmusikverband.de/lfdm/ausschreibung
Beratung: +49 7425 328806-45
(Di–Do 9–15 Uhr)
jerg@bundesmusikverband.de
Musik für alle!
„Musik für alle!“ fördert außerschulische Musikprojekte von Kindern und Jugendlichen zwischen drei und 18 Jahren. Ziel ist, deutschlandweit insbesondere junge Menschen in finanziellen und sozialen Risikolagen zu fördern und ihnen zusätzliche Teilhabechancen zu eröffnen. Letztlich geht es also darum, Kindern und Jugendlichen einen Zugang zur Musik zu ermöglichen.
Die Durchführung erfolgt in sogenannten Bündnissen, in denen sich mindestens drei Institutionen vor Ort mit verschiedenen Eigenleistungen in die Arbeit einbringen. Ein Antragsteller benötigt somit mindestens zwei lokale Partner; das können neben Musikvereinen, Chören und Orchestern auch Schulen, Jugendämter, Musikschulen, Kirchengemeinden, Kulturzentren oder auch Fördervereine sein. Ein zu förderndes Projekt sollte sich aus einem oder mehreren vordefinierten Module zusammensetzen: „Rhythmus“ (Sing- und Rhythmusspiele in der Gruppe), „Ensemble“ (gemeinsam singen oder ein Instrument lernen), „große Bühne“ (ein Musical oder Singspiel als Ferienprojekt am Heimatort oder auch als auswärtige Freizeit erarbeiten und aufführen), „Kaleidoskop“ (verschiedene Instrumente oder Facetten des Singens kennenlernen) und/oder „Expedition“ (Zuhören und zuschauen, wie die Großen Musik machen).
Was heißt das ganz konkret? Hier kann man einige Projektbeispiele von Chören und Kirchengemeinden nachlesen. (pdf-Datei, 4 Seiten, 1MB)
Die nächste Antragsfrist endet am 15. Januar 2025 für Projekte, die ab 15. März 2025 starten sollen. Folgende Schlusstermine sind danach am 1. Mai und am 1. September 2025. Das Programm „Musik für alle!“ läuft generell bis einschließlich 2027.
Mehr Infos:
bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle
Beratung: +49 7425 328806-32, -42 und -44
(Mo–Fr 9–17 Uhr)
mfa@bundesmusikverband.de
Der CEK ist als einer der großen deutschen Chorverbände Gründungsmitglied im Dachverband der vokalen und instrumentalen Amateurmusik, dem Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO). Im Auftrag der Bundesregierung wickelt der BMCO die vorgenannten Förderprogramme des Bundes im Bereich der Amateurmusik ab. Der Amateurmusikfonds fällt in den Zuständigkeitsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. „Länger fit durch Musik!“ läuft im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie, gefördert durch das Bundesfamilienministerium. „Musik für alle!“ gehört zum Programm „Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Weitere Förderprogramme
Zugegeben, nach zwei „satten“ Jahren, in denen der Bund die Chöre mit einem Füllhorn an Fördermöglichkeiten finanziell unterstützt hat, ist es in 2023 nicht mehr ganz so leicht, Gelder zu bekommen. Doch es gibt durchaus noch Chancen. Meist sind die Förderziele enger gefasst, etwa speziell für internationale Chorbegegnungen, Auslandsfahrten, Inklusionsthemen oder ähnliches. Auf www.frag-amu.de findet sich eine Übersicht, in der die verschiedenen Programme tabellarisch zusammengestellt sind.
Dort findet sich auch eine Liste mit den zuständigen Institutionen für Kulturförderung in den Bundesländern. Denn eigentlich ist Kultur in der Bundesrepublik Deutschland ja Ländersache …
Rückblick
Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die notleidende Kulturszene in Deutschland in erheblichem Maße finanziell unterstützt. Allen in den Jahren 2021 bis 2023 sind über die Förderprogramme „Neustart Amateurmusik“ und „Impuls“ insgesamt 30 Mio. Euro für Musikprojekte geflossen. Besonders beachtlich: Auch über 250 Vorhaben evangelischer Chöre konnten davon profitieren und haben in Summe 2,1 Mio. Euro erhalten. Über zwei Millionen! Und rechnet man noch die Aktivitäten der Posaunenchöre sowie katholische Projekte hinzu, beträgt der Anteil für die kirchliche Amateurmusik fast 10% der Bundesförderung. – Das ist weniger, als Kirchenchöre und -ensembles an der Gesamtzahl der Ensembles in Deutschland ausmachen, aber trotzdem ausgesprochen erfreulich und nie zuvor dagewesen.
Wie sich dieses Fördervolumen über Deutschland verteilt hat, zeigt die nachfolgende Übersicht nach Landeskirchen bzw. Chorverbänden:
1 gefördertes Chorprojekt
EUR 8.716,37
10 geförderte Chorprojekte
EUR 72.809,76
12 geförderte Chorprojekte
EUR 97.920,70
40 geförderte Chorprojekte
EUR 292.558,80
3 geförderte Chorprojekte
EUR 22.364,96
32 geförderte Chorprojekte
EUR 322.347,78
3 geförderte Chorprojekte
EUR 37.589,20
2 geförderte Chorprojekte
EUR 12.734,20
26 geförderte Chorprojekte
EUR 188.888,32
18 geförderte Chorprojekte
EUR 1358.980,64
1 gefördertes Chorprojekt
EUR 9.781,00
7 geförderte Chorprojekte
EUR 67.003,30
10 geförderte Chorprojekte
EUR 89.551,92
29 geförderte Chorprojekte
EUR 229.729,54
23 geförderte Chorprojekte
EUR 281.351,03
9 geförderte Chorprojekte
EUR 63.063,80
26 geförderte Chorprojekte
EUR 168.856,77
1 gefördertes Chorprojekt
EUR 9.505,00
253 geförderte Chorprojekte
EUR 2.110.753,09
40 geförderte Chorprojekte
EUR 395.036,14