Als Ergänzung zum manuellen Lüften sind Raumluftfilter ein wirksames Mittel, um das Infektionsrisiko in Proben- und Konzerträumen zu senken. Das Kompetenznetzwerk Neustart Amateurmusik hat unter Mitwirkung des CEK umfangreiche Informationen zu diesem Thema bereitgestellt. Das Förderprogramm “Impuls” der Bundesregierung finanziert nun außerdem die Anschaffung solcher mobiler Luftfilter in ländlichen und strukturschwachen Regionen.
So geht’s
Für eine deutliche Reduzierung des Infektionsrisiko in Innenräumen muss ein Luftreinigungsgerät einen Luftvolumenstrom von 50 bis 75 Kubikmeter pro Stunde pro Person produzieren. Wenn sich also 30 Personen im Raum befinden, ist ein Luftvolumenstrom von mindestens 1.500 m³/h erforderlich. Diesen Wert können auch mehrere Geräte gemeinsam erreichen, deren Leistung sich dann addiert. Mobile Luftfilter laufen allerdings nicht ganz geräuschlos – je niedriger die eingestellte Leistungsstufe (und damit auch der Luftvolumenstrom), desto geringer der Schalldruckpegel. Tipp: Während der Probe mit geringer und in der Pause dann mit voller Leistung laufen lassen!
Wer Raumluftreiniger in erster Linie “stationär” einsetzt, kann größere, schwerere Geräte nutzen, weil sie ja im Raum verbleiben. Müssen die Filter dagegen häufig transportiert und/oder in schwer zugängliche Räume gebracht werden, empfiehlt es sich, mehrere kleinere Geräte zu nutzen. Diese sind eventuell auch für Einzelunterrichtssituationen ausreichend, wenn sich z.B. nur zwei oder drei Personen im Raum aufhalten.
Informationen zum Funktionsprinzip der Luftreiniger und zu den Anforderungen an solche Geräte sowie eine Übersicht über die am Markt gängigen Modelle sind in einem insgesamt fünfseitigen Papier zusammengefasst, das man hier downloaden kann (pdf, 1,4MB, Stand 1.9.2022).
Förderprogramm „Impuls“
Seit dem Sommer ist die Anschaffung von Luftfiltern förderfähig im Rahmen des „Impuls“-Programms der Bundesregierung, das durch den Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) abgewickelt wird. Das Programm richtet sich an Chöre und Instrumentalgruppen an Orten mit maximal 35.000 Einwohnern, aber auch in strukturschwachen urbanen Räumen. Im Fokus stehen Musikprojekte für einen kreativen Neustart, zur Mitgliedergewinnung und/oder zur Strukturstärkung, die im Jahr 2022 starten und bis spätestens 30. Juni 2023 abgeschlossen sind. Die Anschaffung von Luftfiltern kann Teil eines solchen Projektes sein, kann aber auch völlig losgelöst davon beantragt werden! Es gilt ein Eigenanteil von 10%, d.h. 90% werden gefördert. Kosten von maximal EUR 2.950,00 inklusive Umsatzsteuer pro Gerät sind zuwendungsfähig, jedoch höchstens zwei Stück. Antragsschluss ist am 31. Dezember 2022.
Mehr Details zur Förderung finden sich auf der Website des CEK oder direkt bei „Impuls“.







