Neue Förderrunde beim Amateurmusikfonds

Jetzt Antrag stellen für Projekte bis Herbst 2025

Neue Förderrunde beim Amateurmusikfonds

Jetzt Antrag stellen für Projekte bis Herbst 2025

Die Bundesregierung stellt in ihrem Haushalt 2024 wieder 4,6 Millionen Euro für den Amateurmusikfonds zur Verfügung. Somit können ab Herbst neue, wegweisende Musikprojekte finanziell gefördert werden. Die Verwaltung des Fonds liegt beim Bundesmusikverband Chor & Orchester, der die Bewerbungsphase für die Fördermittel soeben gestartet hat.

Inhalte

Der Amateurmusikfonds unterstützt Chöre, Organisationen und Verbände bei der Umsetzung besonders künstlerischer Musikprojekte sowie herausragender und zukunftsweisender Projekte der Ensembles, die die Amateurmusik in Deutschland nachhaltig stärken und somit zukunftssicher aufstellen. Themenbereiche können sein:

  • musikalische Nachwuchsgewinnung
  • Publikumsbindung
  • Erprobung neuer Konzepte für das künstlerische Arbeiten, z.B. innovative Proben- und Auftrittsformate
  • Anpassung der musikalischen Arbeit und der Organisation des Chores an aktuelle Herausforderungen durch Coachings, Zukunftswerkstätten usw.
  • Stärkung und Sichtbarmachtung der Amateurmusik in der Öffentlichkeit durch neue Social-Media-Konzepte, Öffentlichkeitsarbeit, Trailer-Produktionen, Imageförderung usw.
  • Projekte mit Fokus auf Themen wie (Kinder-)Schutzkonzepten, Demokratieförderung, Inklusion, Rassismus, Demografie, Vielfalt, Partizipation, Inklusion und ökologischer Nachhaltigkeit
  • Qualifizierung oder Weiterbildung von Ehrenamtlichen (z.B. Wissensmanagement beim Generationswechsel, strategische Begleitung bei der Gründung von Jugendabteilungen, Erarbeitung von neuen, partizipativen Arbeitsweisen)
  • Digitalisierung zur Verbesserung der Probenarbeit
  • neue Vernetzungsstrategien mit Partner*innen aus anderen Bereichen

Regelmäßige Proben, Jahreskonzerte, „übliche“ Weihnachtskonzerte usw. sind von der Förderung ausgeschlossen, sofern sie keinen neuen Baustein beinhalten, der das Ensemble voranbringt. Um das zu verdeutlichen, hat der BMCO als Empfehlung drei Herangehensweisen vorgeschlagen:

Musik pur!

Konzerte und Proben müssen nicht immer nach Schema F ablaufen, sondern bieten Potential, kreativ zu werden und verschiedene Parameter neu zu durchdenken. Vom Anlass und Thema, Inszenierung und Formate über die Moderation bis hin zum Aufführungsort kann frischer Wind wehen. – Hier sind Proben- und Auftrittsformate gesucht, die von der bisherigen Arbeit im Chor abweichen.

Beispiele: Arrangements von außergewöhnlichen Komponist*innen für den Chor, innovative Programmgestaltung, Komponist*innengespräche, besondere Konzertorte etc.

Neue Wege

Chöre und Kirchengemeinden machen nicht „nur“ Musik, sie leisten zugleich auch ein wichtiger Beitrag für den Zusammenhalt und für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Dabei begegnen Ensembles immer wieder neuen Herausforderungen, Fragestellungen und müssen sich verändern und weiterentwickeln. Hier soll es Raum geben, um mit Themen neben der musikalischen Arbeit zu beschäftigen und den Chor zukunftssicher aufzustellen.

Beispiele: Kooperationen, partizipatives Proben, interreligiöse Projekte, Ensemble-Neugründung, Inklusion

Zukunftswerkstatt

Neben den zwei Themenschwerpunkten kann man zusätzlich auch eine Zukunftswerkstatt beantragen. Hier geht darum, nicht zuletzt mit externer Hilfe die eigenen Organisationsstrukturen zu überdenken, neue Ideen zu finden, ihre Realisierbarkeit einzuschätzen und schließlich umzusetzen.

Formales

Antragsberechtigt sind aktive Amateurmusikensembles (also Chöre oder Intrumentalgruppen), Kirchengemeinden, Landeskirchen, Diözesen, Amateurmusikverbände, Bands (als e.V. oder gGmbH) oder andere Organisationen der Amateurmusik. Diese müssen gemeinnützig sein, ihren Sitz in Deutschland haben und vorrangig hier tätig sein. Nicht antragsberechtigt sind nicht eingetragene Vereine, GbRs oder Gruppen ohne Rechtsform sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Anträge sind bis zum 15. Juli 2024 zu stellen, das ist der “Einsendeschluss”. Die Projektlaufzeit liegt dann zwischen 15. September 2024 und 30. September 2025.

Für lokale Projekte liegt der Förderbetrag zwischen 2.500 und 10.000 Euro. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken, können eine Förderung von 10.000 bis 50.000 Euro erhalten. Eine Zukunftswerkstatt wird mit maximal 2.500 Euro gefördert; für ein Anschlussprojekt stehen weitere 10.000 Euro zur Verfügung, wenn das Projekt dabei die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt aufgreift und umsetzt.

Entscheidung durch Fachjury

Eine 18-köpfige unabhängig Fachjury begutachtet alle Anträge und entscheidet abschließend über die Förderung. Dabei sind folgende Kriterien entscheidend:

  • Das Projekt ist besonders künstlerisch, innovativ oder bemerkenswert.
  • Das Projekt ist gut durchdacht, inhaltlich schlüssig und umsetzbar.
  • Das Projekt wird durch die Öffentlichkeitsarbeit (in der Region) wahrgenommen und stärkt die Sichtbarkeit der Amateurmusik.
  • Das Projekt stellt den Verein/Verband zukunftssicher auf.
  • Mit dem Projekt werden Ansätze für die Lösungen aktueller Herausforderungen erarbeitet.
  • Das Projekt erreicht eine neue Zielgruppe.
  • Das Projekt beinhaltet eine ausführliche Kooperationsstrategie und vernetzt sich langfristig aktiv.

Beratung beim BMCO

Alle Infos rund um die Amateurmusikfonds-Förderung sind auf der Website des BMCO zu finden. Dort gibt es auch ein Erklärvideo sowie umfangreiche FAQ-Listen. Für alles, was darüber hinaus zu klären ist, steht werktags eine Hotline zur Verfügung:

+49 30 60980781-35,

die man auch per Mail erreichen kann unter amf@bundesmusikverband.de

Rückenwind vom CEK

Der CEK ist der Dachverband der evangelischen Chöre in Deutschland, er bündelt und vertritt die Interessen des Chorwerke und Chorverbände der Landeskirchen und weiterer Verbände – unter anderem auch im BMCO. Der CEK ermuntert die Kantoreien, Singkreise und Chöre, sich über die Fördermöglichkeiten zu informieren, sich inspirieren zu lassen und Ideen zu entwickeln und dafür schließlich Fördermittel zu beantragen.

Ja, das bedeutet, zunächst etwas Engagement hineinzustecken. Und nein, die Förderung ist nicht garantiert. Aber sie ist möglich. Sie in in jedem Falle ein Anstoß, über die künftige Arbeit des Chores nachzudenken. Und sie macht Projekte greifbar, die sonst wahrscheinlich nicht realisierbar wären. In der letzten Förderperiode sind immerhin 20 evangelische Singprojekte in der Genuss eines Zuschusses von zusammen 165.000 Euro gekommen – das sollte doch ausreichend Motivation bieten für die neue Runde …

Das Headerfoto von Guido Erlenkötter zeigt den Chor “The Voice Company“ aus Rheda-Wiedenbrück, dessen Projekt „Specta-Couleur“ in der 1. Runde des Amateurmusikfonds gefördert wurde
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