Die Bundesregierung hat zahlreiche Förderprogramme aufgelegt, um die Kultur in Deutschland zu stärken. Nicht zuletzt seit sich im Zuge der Corona-Pandemie die bereitgestellten Mittel vervielfacht haben, ist Durchblick gefragt: Wer hat für wen wofür Fördergelder? Bis wann muss was wie beantragt werden? Mit einer Übersicht über die bundesweiten Förderprogramme will der CEK die Chöre im kirchlichen Bereich ermuntern, solche Gelder für ihre Musikprojekte ins Auge zu fassen, und den Zugang erleichtern. Auf seiner Website sind die wichtigsten Informationen dazu und weiterführende Links abrufbar:
www.choere-evangelisch.de/foerderprogramme
Staatliche Gelder für kirchliche Chöre? Ja, das ist kein Widerspruch. Denn das gemeinschaftliche Singen ist, losgelöst von der Frage, in welchem Rahmen es stattfindet, ein nicht wegzudenkender, ganz grundlegender Baustein der Kultur in Deutschland. Jeder zweite Chor in Deutschland ist ein Kirchenchor! Und die sind beileibe nicht nur im Gottesdienst aktiv, sondern bereichern das kulturelle Leben für die ganze Gesellschaft. Chorsingen und Choralsingen sind sogar explizit im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes eingetragen, das die Deutsche UNESCO-Kommission führt.
Deshalb ist es naheliegend und richtig, dass sich auch Musikerinnen und Musiker im kirchlichen Bereich um öffentliche Fördergelder für besondere Projekte bemühen. Aktiviert durch die CEK-Verbände und das “Kompetenznetzwerk Neustart Amateurmusik”, in dem weltliche und kirchliche Chor- und Instrumentalmusikverbände seit einem Jahr eng zusammenarbeiten, haben bereits etliche evangelische Akteure diesen Schritt gewagt – und viele von ihnen auch gewonnen: Rund eine halbe Million Euro flossen oder fließen schon im Rahmen der Förderprogramme “Neustart” und “Impuls” (hier gezielt im ländlichen Raum) an evangelische Chor- und Singaktivitäten.